Projektmanagement
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HOAI 2009

Seit dem 18.08.2009 ist in Deutschland die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der Fassung vom 11.08.2009 in Kraft. Interessant ist dabei, dass die Regelungen des alten §31 zur Projektsteuerung ersatzlos gestrichen wurden. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass im alten §31 keine klare Honorarregelung für Projektsteuerungsleistungen enthalten war. Jedoch hat dieser Paragraph zumindest in Ansätzen ein Leistungsbild definiert, das nun komplett fehlt. Natürlich gibt es von den entsprechenden Verbänden erlassene Leistungsbilder bzw. zumindest Untersuchungen dazu (z.B. AHO).

Weitere wesentliche Neuerungen in der HOAI 2009 sind nachstehend angeführt (Quelle: www.hoai-2009.info):

  • Die HOAI-Tafelwerte werden um 10 Prozent erhöht.
  • Mit dem Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung) werden die Honoare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Außerdem kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte „Baukostenvereinbarung“ festgelegt werden.
  • Kostenermittlung nach DIN 276: bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zugrunde gelegt.
  • Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare entfallen; Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar.
  • Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für „Planungsleistungen“ geben. Die Honorare für „Beratungs- und Gutachterleistungen“ (bisher: Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik …) werden frei vereinbar .
  • Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen.
  • Für Leistungen im Bestand kann ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbart werden.
  • Konzeption als „Inländer-HOAI“: Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen.

Unverändert bleiben die ie bisherigen HOAI-Leistungsphasen (1-9, 1-6, 1-5), die Honorartafel-Endwerte und die Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen (ohne besondere Vereinbarung).

Die gesamte HOAI 2009 im Volltext kann hier herunter geladen werden, einen interessanten, etwas ausführlicheren Überblick zu den Neuerungen gibt es hier.

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