Projektmanagement
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Leistungsbilder in der Planung: 4 Gründe für eine klare Definition

Die klare und eindeutige Definition von Leistungsbildern für Planer (z.B. Architekt, Statiker, Gebäudetechnikplaner, etc.) und Konsulenten (Sonderfachleute für z.B. Geologie, Brandschutz, etc.) ist eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg der Planung eines Bauprojektes. Nachstehend habe ich vier zentrale Punkte, warum Leistungsbilder möglichst exakt und eindeutig vor der Vergabe von Planungs- und Konsulentenleistungen formuliert werden müssen, zusammengefasst:

  1. Klare Schnittstellen: Die Definition von „wer plant was“ und eine klare Abgrenzung der einzelnen Arbeitspakete für Planer und Konsulenten führt zum einen dazu, dass auch Schnittstellen zwischen den teilweise ineinander übergreifenden Leistungen (z.B. Bauangaben der Gebäudetechnikplanung für die Architektur, Angaben des Verkehrsplaners für die Außenanlagenplaung des Architekten, etc.) schon in der Projektvorbereitung geklärt und vorgegeben werden können. Somit wird die Anzahl der unklaren Schnittstellen in der Planung und die Gefahr der für den Projektauftraggeber auch teuren Doppel-/Mehrfachbearbeitung deutlich reduziert.
  2. Vermeidung lückenhafter Planung: Durch die Konkretisierung der Leistungsbilder über die fachspezifischen Honorarleitlinien (z.B. HOAI, HIA) hinaus und das Anpassen an die jeweiligen Projekterfordernisse ergibt sich auch ein messbares Verzeichnis für die Planer- und Konsulentenleistungen und außerdem ein Inhaltsverzeichnis für die Planung. Damit ist festgelegt, was in den jeweiligen Plaungsphasen von den Planern und Konsulenten zu liefern ist. Eine lückenhafte Plaung (z.B. fehlendes Konzept zur Sicherung einer tiefen Baugrube in der Entwurfsphase) kann weitgehend vermieden werden.
  3. Vergleichbare Honorarangebote: Im Sinne der Durchgängigkeit sollten die für das jeweilige Projekt definierten Leistungsbilder auch als Angebots- und Vertragsgrundlage für die Planer- und Konsulentenleistungen verwendet werden. Somit ist für den Bieter in der Angebotsphase eine genauere Kalkulation der Leistungen möglich, weil der Wunsch bzw. Wille des Projektauftraggebers aus dem Leistungsbild klar erkennbar ist. Dies führt zum einen zu besseren Angeboten und zum anderen sind die Angebote mehrer Bieter anhand der Defintion des Leistungsinhaltes eindeutig vergleichbar.
  4. Nutzung von Synergien: Werden die Leistungsbilder aufeinander abgestimmt, ermöglicht es dies, Synergien zwischen den einzelnen Planungs- und Konsulentendisziplinen zu nutzen. Zum Beispiel kann es bei einem modernen Bürogebäude sinnvoll sein, die Leistungsbilder für Technische Gebäudeausrüstung, Fassadentechnik und Bauphysik zu koppeln. Dies stellt eine optimierte Planung der Gebäudehülle (Fassade) sicher, die auf die Systeme der Technischen Gebäudeausrüstung (bei einem Bürogebäude insbesondere die Kühlung) abgestimmt ist. Dabei sollte das Augenmerk in der Planung nicht nur auf die Herstellung des Bauwerks, sondern auch auf den Betrieb (Kosten der OReinvestitionskosten) gelegt werden.

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